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gavel Rechtlicher Rahmen

Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen für die Verteilung der Gewinne der Loterie Romande durch die kantonalen Organe, verabschiedet von der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane (CPOR)

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Convention romande sur les jeux d’argent (CORJA)

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Loi sur les commissions officielles

Dieses Gesetz (LCOf A 2 20) gilt für die offiziellen Kommissionen, die dem Staatsrat, der Staatskanzlei oder einem Departement unterstehen und durch ein Gesetz, ein Reglement oder einen Erlass eingesetzt werden, soweit sie eine Konsultativ-, Vorbescheids- oder Entscheidungsfunktion ausüben, jedoch keine Rechtsprechungskompetenz besitzen

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Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten

Dieses Gesetz (LaLLP I 3 15.0) ermächtigt den Staatsrat, mit den Regierungen der Westschweizer Kantone und gegebenenfalls mit weiteren Kantonen eine oder mehrere Vereinbarungen mit klar definierten Zielen abzuschliessen