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Die Gesuche sind via E-Portal einzureichen:

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Der Fonds de soutien genevois de la Loterie Romande bestätigt den Empfang und kann weitere Unterlagen verlangen. Diese Angaben müssen innerhalb der mitgeteilten Frist übermittelt werden. Andernfalls wird das Gesuch annulliert.

Der Gesuchsteller erhält direkt einen ablehnenden Bescheid, wenn aufgrund eines oder mehrerer Kriterien nicht auf sein Gesuch eingetreten werden kann (siehe Vergabemodalitäten). Im Übrigen kann nur dann auf ein Projekt eingetreten werden, wenn die Verwendung eines früheren Unterstützungsbeitrags belegt wurde.

Die Unterstützung eines Projekts, das vor einer bevorstehenden Verteilungssitzung geplant ist, wird systematisch abgelehnt.

  • Vergaberegeln

    In den nachstehenden Vergabemodalitäten finden Sie die Vergabekriterien des Fonds de soutien genevois de la Loterie Romande.

    Für die allfällige Gewährung eines Beitrags kommt jede als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Einrichtung, die dauerhaft und hauptsächlich im Kanton Genf tätig ist, in Frage.

    Begünstigte Einrichtungen sind grundsätzlich als Verein oder Stiftung gegründete Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind insbesondere in den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Behindertensport, Gesundheit, Denkmalschutz, Bildung, Natur- und Umweltschutz tätig.

    Vergabemodalitäten

  • Bearbeitung

    Die Gesuche sind via E-Portal an den Fonds de soutien genevois de la Loterie Romande zu richten, der den Empfang bestätigt und weitere Unterlagen verlangen kann. Diese Angaben müssen innerhalb der mitgeteilten Frist übermittelt werden. Andernfalls wird das Gesuch annulliert.

    Der Gesuchsteller erhält direkt einen ablehnenden Bescheid, wenn aufgrund eines oder mehrerer Kriterien nicht auf sein Gesuch eingetreten werden kann. Im Übrigen kann nur dann auf ein Projekt eingetreten werden, wenn die Verwendung eines früheren Unterstützungsbeitrags belegt wurde.

    Es werden vier Verteilungssitzungen pro Jahr im März, Juni, September und November abgehalten. In der Verteilungssitzung werden nur vollständige Dossiers behandelt.

    Der Staatsrat ratifiziert die Entscheide des Organs innerhalb von rund einem Monat nach der Verteilungssitzung. Während dieser Zeit werden keine Mitteilungen gemacht. Sind weitere Unterlagen erforderlich, kann ein Dossier auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

    Der Entscheid wird unter Angabe der Bedingungen für die Vergabe schriftlich mitgeteilt. Er kann nicht angefochten werden und ablehnende Entscheide werden nicht begründet.

    Die Gewährung eines Beitrags begründet keinen weiteren Anspruch. Es handelt sich um eine punktuelle Beihilfe für ein Projekt, die nicht zwingend erneuert wird.

     

  • Fristen

    In jeder Verteilungssitzung werden die fristgerecht eingereichten Gesuche behandelt (Tabelle unten). Ein Dossier kann ausnahmsweise auf eine spätere Sitzung verschoben werden, wenn das Verteilorgan der Ansicht ist, dass weitere Abklärungen erforderlich sind.

    Ein Gesuch kann in jedem Stadium des Verfahrens gestützt auf Angaben des Gesuchstellers oder aus anderer Quelle annulliert werden, wenn sich herausstellt, dass ein Kriterium für das Nichteintreten erfüllt ist.

  • Und danach?

    Die Nichtbegründung eines Beitrags oder die nicht bestimmungsgemässe Verwendung eines Beitrags kann den Widerruf der Beiträge und ein Inkasso-/Rückerstattungsverfahren zur Folge haben.

    Die begünstigte Organisation darf den erhaltenen Betrag nur für das Projekt verwenden, für das die Unterstützung gewährt wurde. Beabsichtigt eine begünstigte Einrichtung, die Zweckbestimmung des Beitrags zu ändern, so hat sie die ausdrückliche Zustimmung des Verteilorgans einzuholen.

    Nach Abschluss des Projekts hat die begünstigte Organisation so schnell wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, in dem das Projekt durchgeführt wurde, folgende Unterlagen einzureichen:

    • Von der Generalversammlung genehmigte Jahresrechnung Ihrer Organisation (Bilanz und Erfolgsrechnung) für das Jahr, in dem der Beitrag ausgerichtet und verwendet wurde (Jahresrechnung des Auszahlungsjahres und des Verwendungsjahres, wenn sie nicht übereinstimmen). Unsere Unterstützung ist ausdrücklich als «Beitrag der Loterie Romande» auszuweisen.
    • Unterzeichneter Bericht der Revisionsstelle (extern durch einen Treuhänder oder intern durch den oder die Rechnungsrevisoren geprüft).
    • Definitive Projektabrechnung (Einzelheiten der Einnahmen einschliesslich unserer Unterstützung und der im Rahmen der Projektdurchführung getätigten Ausgaben im Format des Budgets, das von Ihrer Organisation beim Unterstützungsgesuch eingereicht wurde), unterzeichnet von zwei autorisierten Mitgliedern Ihrer Organisation.
    • Vorschlag für die vollständige oder teilweise Rückerstattung unseres Beitrags (im Falle eines annullierten Projekts, eines nicht ausgeschöpften Restbetrags, eines Gewinns oder einer Änderung des ursprünglichen Projekts).

    Diese «obligatorischen» Dokumente sind bei der Gesuchstellung auf unserem E-Portal beizulegen (Tab «Suivi»).

    Auf Verlangen des Sekretariats können zur Ergänzung der Begründung eines Beitrags weitere Unterlagen verlangt werden (Tätigkeitsbericht, verwendete Kommunikationsmittel, Fotos zur Verwendung des Logos, Rechnungen und Buchungsbelege usw.).

    Rückerstattung oder Widerruf

    Die Unterstützung kann ganz oder teilweise widerrufen werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

    • die für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Angaben nicht innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung der Beitragsgewährung übermittelt wurden;
    • die begünstigte Einrichtung den Beitrag nicht gemäss den Bedingungen verwendet hat, die zu seiner Gewährung geführt haben, oder nicht in der Lage ist, diese Bedingungen zu erfüllen;
    • die begünstigte Einrichtung bei der Durchführung ihres Projekts einen Gewinn erzielt;
    • die Art oder der Umfang des mit einem Beitrag unterstützten Projekts ohne ausdrückliche Zustimmung des Verteilorgans erheblich geändert wurde;
    • die begünstigte Einrichtung wesentliche Angaben über sich selbst oder ihr Projekt verschwiegen hat, sodass das Verteilorgan irregeführt wurde;
    • die begünstigte Einrichtung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen die Unterlagen eingereicht hat, aus denen die ordnungsgemässe Verwendung des Beitrags hervorgeht;
    • das mit dem Beitrag unterstützte Projekt nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen durchgeführt wurde;
    • die begünstigte Einrichtung oder ihre Verantwortlichen eine dem Staatsrat zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung unbekannte rechtswidrige Handlung begangen haben, die die Durchführung des Projekts oder seinen gemeinnützigen Charakter gefährdet.

     

    Jede Rückerstattung hat ausschliesslich und zwingend auf das bei der BCGE eröffnete Konto Nr. 3264.59.61, IBAN CH71 0078 8000 A326 4596 1, zugunsten des Verteilorgans der Loterie de la Suisse Romande zu erfolgen.

    Verzeichnis Dokumente Begründung

sports_volleyball

Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?

Besuchen Sie die Website des Fonds de l'aide au sport

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Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?

Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane

local_hospital

Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?

Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos