Bundesgesetz und interkantonale Vereinbarungen

Seit 2019 wird der Geldspielsektor in der Schweiz durch das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) geregelt. Dieser neue gesetzliche Rahmen auf Bundesebene erforderte eine Anpassung der interkantonalen Vereinbarungen. 

Bundesgesetz über Geldspiele (BGS)

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) ermöglicht es, die Gewinne aus Lotteriespielen dauerhaft an gemeinnützige Projekte zu verteilen und die diesbezüglichen kantonalen Kompetenzen zu wahren.

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Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK)

Das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) regelt die Aufsicht sowie die Bewilligung und Verwendung der Lotteriegewinne auf interkantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene.

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Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA)

Die Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA) ermöglicht es, die Politik der Westschweizer Kantone im Bereich der Lotteriespiele und der Verteilung des von der Loterie Romande erzielten Gewinns zu koordinieren. Die CORJA regelt die mit der Gewinnverteilung betrauten Organe, ihre Organisation sowie das Verfahren und die Kriterien für die Gewährung der Beiträge.

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Kantonale Gesetze und Verordnungen

Jeder Kanton verfügt über ein Ausführungsgesetz zum Geldspielgesetz, um unter anderem Fragen rund um Kleinspiele, z. B. kleine Pokerturniere, auf ihrem Gebiet zu klären.

Vaud
Waadt

Loi d’application de la loi fédérale du 29 septembre 2017 sur les jeux d’argent

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Fribourg
Freiburg

Verordnung über die Verteilung der Nettogewinne der Gesellschaft der Loterie Romande

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Valais
Wallis

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

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Flag - Neuchatel
Neuenburg

Loi d’introduction de la loi fédérale sur les jeux d’argent

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Flag - Geneve
Genf

Loi d’application de la loi fédérale sur les jeux d’argent

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Flag - Jura
Jura

Ordonnance d’exécution de la loi portant introduction de la loi fédérale sur les jeux d’argent

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