2021 traten das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) und die Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA) in Kraft. Dieser neue gesetzliche Rahmen bezeichnet die Loterie Romande als exklusive Veranstalterin von Lotteriespielen und Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen. Im Jahr 2020 wurde der Loterie Romande von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) die Veranstalterbewilligung für 20 Jahre erteilt.

Institutioneller Rahmen

Institutioneller Rahmen

Öffentliche und transparente Kriterien

Die finanzielle Unterstützung der Vereine im Hinblick auf die Durchführung gemeinnütziger Projekte erfolgt nach öffentlichen und transparenten Kriterien, die in der Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA) definiert sind.

Westschweizer Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (CRJA)

Die CRJA koordiniert die Politik der Westschweizer Kantone in Bezug auf Grosslotterien oder lotterieähnliche Unternehmungen. Sie setzt sich aus Staatsräten oder Ministern zusammen, die in den Westschweizer Kantonen für das Ressort Lotterien und Wetten zuständig sind, und hat die Aufgabe, im Rahmen der kantonalen Zuständigkeiten die Koordination der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis im Bereich Lotterien, Wetten und andere Geldspiele zu fördern.

Generalversammlung und Verwaltungsrat

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Unternehmens. Sie findet mindestens einmal jährlich im Spätfrühling statt. Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Vereinsmitgliedern, die für vier Jahre ernannt werden. Er setzt sich aus dem Präsidenten und je einem Vertreter pro Westschweizer Kanton zusammen.

Kantonale Verteilorgane

Die kantonalen Verteilorgane (VO) sind für die Verteilung der von der Loterie Romande erwirtschafteten Gewinne in jedem Westschweizer Kanton zuständig. Die Verteilung erfolgt zu 50% nach der Bevölkerung jedes Kantons und zu 50% nach den in den einzelnen Kantonen registrierten Einsätzen. Entscheidend ist dabei: Die von den Kantonen ernannten und mit der Gewinnverteilung betrauten Verteilorgane sind von der Loterie Romande völlig unabhängig.

Spezifische Beiträge, die sogenannten «Westschweizer Zuwendungen», werden gemeinnützigen Einrichtungen gewährt, deren Projekte in der Mehrheit der Westschweizer Kantone durchgeführt werden oder deren interkantonaler Wirkungskreis anerkannt ist. Die Prüfung der Unterstützungsgesuche obliegt der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane (CPOR), der die Präsidenten oder Vizepräsidenten aller kantonalen Verteilorgane angehören. Die CPORS ihrerseits prüft Dossiers aus dem Bereich Sport mit interkantonaler Ausstrahlung.