Wallis
Walliser Delegation der Loterie Romande
Walliser Delegation der Loterie Romande - Beitragsgesuch
Walliser Delegation der Loterie RomandeBeitragsgesuch
Die Walliser Delegation der Loterie Romande unterstützt gemeinnützige Projekte im Kanton Wallis mit sozialem, kulturellem, künstlerischem, touristischem und wirtschaftlichem Charakter in den Bereichen Behindertensport, Erziehung, Ausbildung und Forschung, Umwelt, wissenschaftliche Forschung, Erhaltung des Kulturerbes.
-
Vergaberegeln
Empfänger sind Organisationen mit Rechtspersönlichkeit (Vereine oder Stiftungen).
Ein Empfänger kann, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht mehr als einen Beitrag pro Jahr erhalten.
Die Unterstützungsanfrage muss PER POST (bitte nicht per Einschreiben) eingereicht werden, zusammen mit den folgenden Unterlagen :
- korrektes und formgerecht abgefasstes Gesuch mit Erwähnung des erwünschten Betrages
- detaillierte Projektbeschreibung
- Statuten oder Gründungsakte, datiert und unterschrieben
- Liste der Vorstandsmitglieder für das laufende Jahr
- Jahresrechnung, Bilanz und Revisorenbericht des letzten Geschäftsjahres
- Bestätigung betreffend Verwendung des Unterstützungsbeitrags des vorigen Jahres
- Protokoll der letzten Generalversammlung
- Projektbudget
- Budget des laufenden Geschäftsjahres
- Finanzierungsplan mit Angabe der angefragten Institutionen und des zugesprochenen Betrages
- QR-Code mit den Kontoangaben, lautend auf den Namen der Institution
sowie, je nach Gegenstand des Gesuches:
Beschaffungen, Umbauten, Renovationen usw.- von Fachleuten erstellte Kostenvoranschläge
Tourneen, Aufführungen usw.
- Programm
- die Walliser Delegation kann zusätzliche Unterlagen verlangen (Verträge, CVs der professionellen Künstler usw.)
-
Fristen und Termine
Die Verteilung des Unterstützungsbeitrages erfolgt vierteljährlich.
Das vollständige Gesuch muss grundsätzlich mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder vor Beginn des Projektes per Post beim Sekretariat eingereicht werden.
Für Veranstaltungen die im Sommer stattfinden (bis Ende August), muss das vollständige Gesuch spätestens bis 5. Mai eingereicht werden. Für Veranstaltungen bis Ende Jahr, muss das vollständige Gesuch spätestens am 5. November eingereicht werden.
Der Gesuchsteller erhält eine Eingangsbestätigung, in der gegebenenfalls fehlende Dokumente einverlangt werden. Zusätzliche Informationen können vom Sekretariat angefordert werden.
Jedes Dossier, welches nicht innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Anfrage vollständig ist, wird automatisch klassiert und zurückgeschickt.
Alle vollständigen Dossiers werden von der Delegation grundsätzlich innert 3 Monaten geprüft. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
-
Entscheide
Die Mitteilung des (positiven oder negativen) Entscheides erfolgt schriftlich. Im Falle eines positiven Entscheides werden darin die Zahlungsmodalitäten des gewährten Betrages festgelegt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Betrag in der Abrechnung des Nutzniessers auszuweisen ist und dass Ausgabenbelege eingereicht werden müssen.
Gemäß der Verordnung über die Verteilung der Lotteriegewinne müssen unsere Entscheidungen nicht begründet werden und können nicht angefochten werden.
-
Und danach ?
Die Begünstigten sind gebeten die erhaltene Unterstützung in Ihrer Dokumentation, Broschüre oder Ähnlichen zu erwähnen. Die Logos der Loterie Romande stehen zur Verfügung der Begünstigten, siehe Logo.
-
Bemerkung
Falls Ihre Institution mehrwertsteuerpflichtig ist, sind die bezahlten Unterstützungsbeiträge unter dem Blickwinkel der MWST als Subventionen zu betrachten; sie führen in der Regel beim Empfänger, falls dieser mehrwertsteuerpflichtig ist, zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs.
Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?
Besuchen Sie die Website des Sportfonds-Kommission
Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?
Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane
Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?
Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos