Waadt
Fondation «Fonds du sport vaudois»
Waadt
Fondation «Fonds du sport vaudois» - Dokumente
Fondation «Fonds du sport vaudois»- Home
- Beitragsgesuch arrow_outward
- Organisation
- Dokumente
- Werbematerial arrow_outward
- Kontakt arrow_outward
- Nachrichten
- Home
- Beitragsgesuch arrow_outward
- Organisation
- Dokumente
- Werbematerial arrow_outward
- Kontakt arrow_outward
- Nachrichten
Dokumente
Internes Reglement der Stiftung «Fonds du sport vaudois»
Dieses Reglement regelt ihre Abläufe und die Unterschriftsberechtigung für die Vergabeentscheide. Es fällt in den Zuständigkeitsbereich des für Geldspiele zuständigen Staatsrates.
Organisationsreglement der Stiftung «Fonds du sport vaudois»
Dieses Reglement bestimmt die Rechtsform der Commission du sport als Organ für die Verteilung des Reingewinns zuhanden des Sports im Kanton. Es fällt in den Zuständigkeitsbereich des Waadtländer Staatsrates.
Reglement über die Verteilung des verbleibenden Reingewinns aus Grosslotterien und grossen Sportwetten (RBGE)
Ziel dieses Reglements ist es, die Modalitäten der Verteilung des dem Kanton Waadt zugeteilten verbleibenden Reingewinnanteils der Grosslotterien und von grossen Sportwetten festzulegen. Zudem definiert es die Existenz der Fondation d’aide sociale et culturelle sowie der Stiftung «Fonds du sport vaudois».
Ausführungsgesetz über das Geldspielgesetz vom 29. September 2017 (LVLJAr)
Das LVLJAr stellt sicher, dass das BGS, die VGS, das GSK sowie die CORJA im Kanton Waadt umgesetzt werden. Es regelt insbesondere das Zulassungsverfahren für den Standort der Spielbanken und die Besteuerung der Bruttospielerträge, das Verbot von Gross- und Kleinspielen sowie die Durchführung und Beaufsichtigung von Kleinspielen.
Statuten der Loterie Romande
Das Ziel der Loterie Romande besteht darin, den Reingewinn aus der Durchführung grosser Lotteriespiele und Sportwetten an die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura weiterzuleiten, die sie im Rahmen des in der CORJA vorgesehenen Dispositivs vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwenden.