Neuenburg
Commission neuchâteloise de répartition du bénéfice de la Loterie Romande
Neuenburg
Commission neuchâteloise de répartition du bénéfice de la Loterie Romande - Um einen Beitrag ersuchen
Commission neuchâteloise de répartition du bénéfice de la Loterie RomandeUm einen Beitrag ersuchen
Beitragsgesuche sind über ein E-Portal an das Sekretariat zu richten. Für Ihren ersten Log-in (oder wenn Sie eine neue Zugangsberechtigung wünschen) kontaktieren Sie bitte das Sekretariat unter Angabe des genauen Namens Ihrer Einrichtung (Verein, Stiftung usw.).
Die Gesuche sind spätestens 4 Monate vor Projektbeginn einzureichen. Es sind mehrere Dokumente beizufügen, unter anderem:
- ein Motivationsschreiben
- ein detaillierter Projektbeschrieb
- ein Budget
- ein Finanzierungsplan
- die letzte Jahresrechnung einschliesslich Bilanz
- die Statuten der Organisation
- die Liste der Vorstandsmitglieder
- die Bankverbindung
und je nach Gegenstand des Gesuchs:
- für Anschaffungen, Umbauten, Renovationen etc.: von Fachleuten erstellte Kostenvoranschläge
- für Aufführungen, Konzerte, Kunstsaison usw.: Programm und Lebensläufe der professionellen Künstler
- für schulergänzende Betreuungsorte: Bewilligung des Office de l‘Accueil extra familial
- für Verlagsprojekte: Kopie des Vertrags zwischen dem/den Autor(en) und dem Verlag
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Vergaberegeln
Diese Beiträge sind ausschliesslich für gemeinnützige Institutionen bestimmt, die als Stiftung oder Verein gegründet wurden und im Kanton Neuenburg in folgenden Bereichen tätig sind:
- Soziales
- Jugend und Bildung
- Gesundheit und Behinderung
- Kultur
- Bildung und Forschung
- Denkmalpflege
- Umwelt
- Promotion, Tourismus und Entwicklung.
Die Gewährung eines Beitrages begründet keinen weiteren Anspruch.
Grundsätzlich kann ein Begünstigter nicht mehr als einen Beitrag pro Jahr erhalten. Es handelt sich um eine punktuelle Hilfe, die nicht zwingend erneuert wird.
Für die allgemeinen Vergaberegeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Bearbeitung
Die Verteilkommission trifft sich viermal pro Jahr.
Alle Beitragsgesuche werden folgendermassen bearbeitet:
- Prüfung durch das Sekretariat und bei Bedarf Anforderung zusätzlicher Angaben
- Formulierung eines Vorbescheids durch das Generalsekretariat und das Präsidium zuhanden des Vorstandes
- Analyse und Besprechung aller Beitragsgesuche durch den Vorstand
- Prüfung und abschliessender Entscheid durch die Vergabekommission
- Ratifizierung der Entscheide durch den Staatsrat
- Übermittlung der positiven und negativen Entscheide per Post
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Fristen
Die Gesuche müssen spätestens vier Monate vor Projektbeginn bei uns eintreffen.
Unsere Verteilkommission trifft sich quartalsweise.
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Und danach?
Die von den Verteilorganen der Loterie Romande gewährte Unterstützung ist nicht als Subvention oder Sponsoring, sondern als Beitrag zu betrachten. Die Begünstigten müssen in ihren Kommunikationsunterlagen (Website, Flyer, Programme usw.) darauf hinweisen. Dafür stehen den Begünstigten geeignete Logos zur Verfügung.
Die vergebenen Beiträge sind in Bezug auf die Mehrwertsteuer als Subventionen zu betrachten. Sie führen in der Regel zu einer Reduktion der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Begünstigten, wenn er MWST-pflichtig ist.
Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?
Besuchen Sie die Website der Commission LoRo-Sport Neuchâtel
Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?
Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane
Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?
Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos