Jura
Délégation jurassienne à la Loterie Romande
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Délégation jurassienne à la Loterie Romande - Um einen Beitrag ersuchen
Délégation jurassienne à la Loterie RomandeUm einen Beitrag ersuchen
Um Unterstützung zu erhalten, muss der Gesuchsteller ein Gesuch stellen. Dabei hat er sich an die Regeln für die Vergabe und die Verfahren zu halten und die entsprechenden Formulare auszufüllen.
Das Dossier mit dem Ersuchen um einen finanziellen Beitrag ist per E-Mail oder per Post einzureichen. Es enthält:
- ein ordentliches Gesuchsschreiben mit Angabe des beantragten Betrags;
- einen detaillierten Projektbeschrieb;
- das detaillierte Projektbudget (ohne ehrenamtliche Einsätze);
- den Finanzierungsplan (mit einer Liste der angefragten Institutionen und der erwarteten Beträge);
- die Statuten der Organisation, datiert und unterzeichnet;
- die Kontaktdaten und die Funktion der Vorstandsmitglieder;
- die von der Generalversammlung genehmigte und geprüfte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) bzw. die Jahresrechnung unter Beilage des Prüfberichts;
- das Protokoll der letzten Generalversammlung oder den Geschäftsbericht;
- die Bankverbindung mit der vollständigen Postadresse des Kontoinhabers.
Falls die Organisation neu gegründet wird, bitte das Protokoll der Gründungsversammlung beilegen.
Bei Gesuchen im Bereich der darstellenden Kunst (betroffene Gesuchsteller werden auf die Einhaltung des Urheberrechts hingewiesen):
- die Orte und Daten der Entstehung, der Vorpremiere und der weiteren Aufführungen angeben.
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Vergaberegeln
Die Beiträge sind ausschliesslich für gemeinnützige Einrichtungen, die als Stiftung oder Verein mit sozialem, kulturellem, künstlerischem, touristischem und wirtschaftlichem Charakter gegründet wurden, für den Behindertensport, für Erziehung, Bildung und Forschung, Umwelt, wissenschaftliche Forschung und Denkmalpflege bestimmt, soweit die Projekte im Kanton Jura durchgeführt werden.
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Bearbeitung
Gesuche von jurassischen Einrichtungen, die ihre Projekte im Kanton Jura umsetzen, sind an die E-Mail- oder Postadresse des Sekretariats der Délégation jurassienne à la Loterie Romande zu senden. Es bestätigt den Empfang und kann zusätzliche Unterlagen verlangen, die innerhalb von drei Monaten bei ihm eingehen müssen. Andernfalls gilt das Dossier als abgeschlossen.
Die Bearbeitungsfrist beträgt ca. drei Monate ab Eingang des vollständigen Dossiers. Die Delegation tritt zusammen, um die Gesuche auf die Erfüllung der Rahmenbedingungen zu prüfen. Ihre Entscheide werden vierteljährlich von der Regierung genehmigt. Die Sitzungsdaten werden nicht bekannt gegeben.
Jeder Entscheid ist dem Gesuchsteller schriftlich mitzuteilen. In dieser Mitteilung wird auf die Modalitäten für die Auszahlung des gewährten Betrags und die Verpflichtung hingewiesen, den Betrag in der Jahresrechnung des Begünstigten auszuweisen und die Ausgaben zu belegen.
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Und danach?
Nach Erhalt einer Unterstützung muss der Begünstigte die vom Präsidenten oder der Präsidentin und vom Kassier oder der Kassierin unterzeichnete Schlussabrechnung des Projekts in derselben Form vorlegen wie das eingereichte Budget. Auf Verlangen der Delegation sind die Belege einzureichen.
Die vergebenen Beiträge sind in Bezug auf die Mehrwertsteuer als Subventionen zu betrachten. Sie führen in der Regel zu einer Reduktion der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Begünstigten, wenn er MWST-pflichtig ist.
Fragen dazu sind direkt an die Eidgenössische Finanzverwaltung zu richten.
Der Begünstigte wird gebeten, die erhaltene Unterstützung nach Möglichkeit in sämtlichen Projektunterlagen (Website, Broschüre usw.) zu erwähnen. Geeignete Logos stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?
Besuchen Sie die Website der Commission consultative du sport
Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?
Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane
Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?
Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos