Um einen Beitrag ersuchen

Beitragsanträge sind über ein elektronisches Portal an das Sekretariat zu richten. Für Ihren ersten Login wenden Sie sich bitte unter Angabe des genauen Names Ihrer Institution (Verein, Stiftung, etc.) an das Sekretariat.

Zugang zum elektronischen Portal :  https://kairos.orju.ch

Jeder Antrag muss spätestens 4 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten : 

  • ein ordentliches Gesuchsschreiben mit Angabe des beantragten Betrags;
  • einen detaillierten Projektbeschrieb;
  • das detaillierte Projektbudget (ohne ehrenamtliche Einsätze);
  • den Finanzierungsplan (mit einer Liste der angefragten Institutionen und der erwarteten Beträge);
  • die Statuten der Organisation, datiert und unterzeichnet;
  • die Kontaktdaten und die Funktion der Vorstandsmitglieder;
  • die von der Generalversammlung genehmigte und geprüfte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) bzw. die Jahresrechnung unter Beilage des Prüfberichts;
  • das Protokoll der letzten Generalversammlung oder den Geschäftsbericht;
  • die Bankverbindung mit der vollständigen Postadresse des Kontoinhabers.

Falls die Organisation neu gegründet wird, bitte das Protokoll der Gründungsversammlung beilegen.

Bei Gesuchen im Bereich der darstellenden Kunst (betroffene Gesuchsteller werden auf die Einhaltung des Urheberrechts hingewiesen):

  • die Orte und Daten der Entstehung, der Vorpremiere und der weiteren Aufführungen angeben.

 

  • Vergaberegeln

    Die Beiträge sind ausschliesslich für gemeinnützige Einrichtungen, die als Stiftung oder Verein mit sozialem, kulturellem, künstlerischem, touristischem und wirtschaftlichem Charakter gegründet wurden, für den Behindertensport, für Erziehung, Bildung und Forschung, Umwelt, wissenschaftliche Forschung und Denkmalpflege bestimmt, soweit die Projekte im Kanton Jura durchgeführt werden.

  • Bearbeitung

    Anträge von Institutionen, die im Kanton Jura ansässig sind und dort ihre Projekte umsetzen, müssen über das elektronische Portal an das Sekretariat der jurassischen Delegation bei der Loterie Romande gerichtet werden. Diese bestätigt den Eingang und kann zusätzliche Informationen anfordern, die innerhalb von höchstens drei Monaten eingehen müssen, andernfalls gilt die Akte als abgeschlossen.

    Die Bearbeitungsfrist beträgt ca. drei Monate ab Eingang des vollständigen Dossiers. Die Delegation tritt zusammen, um die Gesuche auf die Erfüllung der Rahmenbedingungen zu prüfen. Ihre Entscheide werden vierteljährlich von der Regierung genehmigt. Die Sitzungsdaten werden nicht bekannt gegeben.

    Jeder Entscheid ist dem Gesuchsteller schriftlich mitzuteilen. In dieser Mitteilung wird auf die Modalitäten für die Auszahlung des gewährten Betrags und die Verpflichtung hingewiesen, den Betrag in der Jahresrechnung des Begünstigten auszuweisen und die Ausgaben zu belegen.

  • Und danach?

    Nach Abschluss des Projekts muss der Begünstigte  die endgültige Finanzaufstellung des Projekts (per E-mail oder Post) einreichen - unterzeichnet vom Präsiden-ten und dem Kassier im gleichen Format wie der eingereichte Budget Belege müssen auf Anfrage der Delegation vorgelegt werden.

    Die vergebenen Beiträge sind in Bezug auf die Mehrwertsteuer als Subventionen zu betrachten. Sie führen in der Regel zu einer Reduktion der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Begünstigten, wenn er MWST-pflichtig ist.

    Fragen dazu sind direkt an die Eidgenössische Finanzverwaltung zu richten.

    Der Begünstigte wird gebeten, die erhaltene Unterstützung nach Möglichkeit in sämtlichen Projektunterlagen (Website, Broschüre usw.) zu erwähnen. Geeignete Logos stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

sports_volleyball

Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?

Besuchen Sie die Website der Commission consultative du sport

add_circle

Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?

Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane

local_hospital

Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?

Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos