Westschweiz
Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane für den Sport
Westschweiz
Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane für den Sport - Um einen Beitrag ersuchen
Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane für den SportUm einen Beitrag ersuchen
Um Unterstützung zu erhalten, muss der Gesuchsteller ein Gesuch stellen. Dabei hat er sich an die Regeln für die Vergabe und die Verfahren zu halten und die entsprechenden Formulare auszufüllen.
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Kriterien für die Vergabe von Beiträgen
Beitragsberechtigt sind Organisationen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit zugunsten von mindestens vier Westschweizer Kantonen ausüben oder deren interkantonale Ausstrahlung zumindest anerkannt ist (Art. 15 Abs. 1 CORJA).
Gestützt auf diesen Grundsatz können unter anderem folgende Veranstaltungen beitragsberechtigt sein:
- Welt- und Europameisterschaften der Mitgliedssportverbände von Swiss Olympic;
- Veranstaltungen in der Westschweiz oder auf Bundesebene, die von Sportverbänden organisiert werden, welche Mitglied von Swiss Olympic sind;
- die Nationalen Leistungszentren (NLZ), sofern sie von Swiss Olympic anerkannt sind und ihren Sitz in der Westschweiz haben.
Das Verteilorgan des Gastkantons muss die Veranstaltung mindestens mit einem gleich hohen oder höheren Beitrag als von der CPORS gewährt unterstützen.
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Form und Frist
Das Beitragsgesuch muss mindestens vier Monate vor dem Veranstaltungstermin per Post beim Sekretariat der CPORS unter folgender Adresse eingereicht werden:
Präsidentenkonferenz der Verteilorgane für den Sport (CPORS)
p.a. Sport-Fonds-Kommission
Rue des Casernes 40
1950 SittenDas Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Präsentation der Veranstaltung und des Veranstalters;
- Voraussichtliches Budget (Einnahmen und Ausgaben);
- allfällige Gegenleistungen zuhanden der CPORS.
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Prüfung der Beitragsgesuche
Die anwesenden Mitglieder der CPORS fällen ihre Entscheide einstimmig.
Dossiers, die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden an das betreffende Verteilorgan weitergeleitet.
Einzelgesuche können von der CPORS nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Beiträge; die Entscheide der CPORS sind nicht anfechtbar.
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Auszahlung der Beiträge
Die Auszahlung erfolgt durch die einzelnen Verteilorgane in Anwendung ihrer eigenen Reglemente im Kalenderjahr der Veranstaltung.
Jedes Beitragsorgan überweist seinen Anteil gemäss dem jährlich von der Loterie Romande festgelegten Verteilschlüssel.
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