Freiburg
Kantonale Kommission der Loterie Romande für die Bereiche Kultur und Soziales
Kantonale Kommission der Loterie Romande für die Bereiche Kultur und Soziales
Alle Beitragsgesuche sind via E-Portal einzureichen.
Bei der ersten Nutzung werden Sie aufgefordert, ein Benutzerkonto für Ihre Einrichtung (Verein, Stiftung) anzulegen. Alle Ihre Anfragen werden in diesem Bereich zentralisiert und Sie haben jederzeit Zugriff darauf.
Betroffene Gesuchsteller werden auf die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze aufmerksam gemacht.
Wir empfehlen dazu den Managementleitfaden für Non-Profit-Organisationen der Arcanum Stiftung (nur auf Französisch).
-
Vergaberegeln
Die Kantonale Kommission der Loterie Romande für die Bereiche Kultur und Soziales unterstützt gemeinnützige Projekte von Einrichtungen, die im Kanton Freiburg in den Bereichen Soziales, Senioren, Gesundheit, Behinderung, Jugend, Erziehung, Bildung und Forschung, Kultur, Denkmalpflege und Umwelt tätig sind.
Die Begünstigten sind Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Vereine oder Stiftungen).
Ein Begünstigter kann in der Regel nicht mehr als einen Beitrag pro Jahr erhalten.
Es besteht kein Anspruch auf einen beantragten Beitrag.
-
Bearbeitung
Die Gesuche sind über das E-Portal an das Sekretariat zu richten, das den Eingang bestätigt oder zusätzliche Unterlagen verlangen kann. Alle vollständigen Dossiers werden anschliessend von der Kommission geprüft. Diese entscheidet endgültig, nachdem sie die Dossiers dem Staatsrat unterbreitet hat.
Die Zustellung des Entscheids (positiv oder negativ) erfolgt per Post. Im Falle eines positiven Entscheids enthält diese Mitteilung Angaben zu den Modalitäten für die Auszahlung des gewährten Betrags sowie zur Verpflichtung, diesen in der Rechnungslegung des Begünstigten auszuweisen und Belege für die Ausgaben einzureichen.
Der Entscheid wird begründet. Die Gewährung eines Beitrages begründet keinen weiteren Anspruch. Es handelt sich um eine punktuelle Hilfe, die nicht zwingend erneuert wird.
-
Fristen
Die Gesuche sind grundsätzlich mindestens drei Monate vor Projektbeginn via E-Portal einzureichen.
Die Zuteilungen erfolgen quartalsweise. Für die Einreichung eines vollständigen oder vervollständigten Dossiers gelten folgende Fristen:
- vor dem 31. Januar für eine Vergabe Ende März;
- vor dem 30. April für eine Vergabe Ende Juni;
- vor dem 31. Juli für eine Vergabe Ende September;
- bis zum 31. Oktober für eine Vergabe Ende Dezember.
-
Und danach?
Nach Erhalt der Unterstützung müssen die Begünstigten die Bestätigung der Rechnungsprüfer und die Belege über die Verwendung des Beitrags vorlegen.
Die vergebenen Beiträge sind in Bezug auf die Mehrwertsteuer als Subventionen zu betrachten. Sie führen in der Regel zu einer Reduktion der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Begünstigten, wenn er MWST-pflichtig ist.
Fragen dazu sind direkt an die Eidgenössische Finanzverwaltung zu richten.
Die Begünstigten werden gebeten, die erhaltene Hilfe wenn möglich in ihren Unterlagen, Präsentationen usw. zu erwähnen. Geeignete Logos stehen den Begünstigten auf dieser Seite zur Verfügung.
Betrifft Ihr Projekt den Sportbereich?
Besuchen Sie die Website der Kantonalen LoRo-Sport Kommission
Betrifft Ihr Projekt mindestens 4 Westschweizer Kantone?
Besuchen Sie die Website der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane
Wird Ihr Projekt in der Deutschschweiz durchgeführt?
Besuchen Sie die Website des Kantonalen Fonds von Swisslos